Hafenordnung des Naturhafens „Im Löchle“ Yacht-Club Stockach e.V.
1. Jedes Clubmitglied bzw. jeder Hafengast ist verpflichtet, die „Zehn Goldenen Regeln“ für Wassersportler“ (siehe Aushang im Schaukasten/Schwarzes Brett) im Hafengelände wie auch im gesamten Segelrevier
Bodensee zum Schutze der Umwelt und Natur einzuhalten und den Segelsport gemäß Umweltcodex des Yachtclubs Stockach
e.V. (siehe Aushang im Schaukasten/Schwarzes Brett) auszuüben.
2. Die Liegeplätze im Hafen und auf dem Land werden vom Hafenmeister vorläufig zugewiesen. Die endgültige Belegung erfolgt durch den
Vorstand. Die Bootseigner sind verpflichtet, den zugewiesenen Liegeplatz
einzuhalten.
3. Beabsichtigt ein Liegeplatzinhaber ein neues Boot zu kaufen, ist die Vorstandschaft
darüber zu unterrichten und der Kauf
kann erst getätigt werden,
wenn die Vorstandschaft zugestimmt hat.
4. Bei Verkauf eines Bootes ist der Liegeplatz unbedingt in einer
angemessenen Frist zu räumen.
5. Die Boote sind an den zugewiesenen Liegeplätzen ordnungsgemäß zu belegen. Entstehen durch
unsachgemäßes Belegen oder
durch ungeeignetes Tauwerk Schäden an Nachbarbooten oder an den Steganlagen, ist der betreffende Bootseigner
haftpflichtig. Jedem Bootseigner wird daher empfohlen, eine entsprechende
Bootshaftpflichtversicherung abzuschließen.
6. Der Yacht-Club Stockach e.V. haftet weder für Personen- noch Sachschäden, die innerhalb oder außerhalb des Clubgeländes entstehen.
7. Die auslaufenden Boote haben gegenüber den einlaufenden Booten Vorfahrt. Befindet sich
jedoch ein Boot bereits in der Einfahrtsrinne, ist darauf Rücksicht zu nehmen. Bei stürmischem Wetter haben einlaufende
Boote in Not Vorfahrt gegenüber auslaufenden Booten. Im Bereich des Hafens und der Fahrrinne müssen Boote unter Motor „langsame Fahrt“ laufen und lassen Booten unter Segel
in jedem Falle die Vorfahrt.
8. Innerhalb des Hafens sollte der Bootsmotor von allen Clubmitgliedern
und Gästen möglichst wenig benutzt werden, d.h. i. d. R. beim Aus-
und Einlaufen nur für den direkten
Weg zwischen Liegeplatz und Hafenausfahrt. Kurze Probeläufe bei Reparaturarbeiten sind
erlaubt. Der Motorbetrieb im Hafen z.B. zum Laden von Batterien oder
Klimatisierung des Bootes ist aus Emissionsgründen nicht gestattet.
9. Segeln ist im Hafen nur für das Aus- und Einlaufen auf direktem Weg zwischen Liegeplatz
und Hafenausfahrt erlaubt.
10. Das Hafengelände ist sauber zu halten. Aus Landschaftsschutzgründen können im gesamten Hafengelände keine Müllsammelstellen bzw. – Container eingerichtet/aufgestellt
werden. Clubmitglieder und Hafengäste sind deshalb gehalten, Müllabf.lle eigenverantwortlich
getrennt zu sammeln und über die private Hausmüllabfuhr entsprechend der kommunalen Vorschriften zu entsorgen. Das Verbrennen
von Abfällen im Hafengelände, z.B. an der Grillstelle, ist
nicht erlaubt.
11. Für die
Entsorgung von Chemikalien-WCs/Porta-Pottis ist im Bereich der Wasch-/Duschanlage
am Clubhaus eine Schüttstelle eingerichtet (s. Hafenplan).
Fest installierte Sammeltanks für Fäkalien (Schwarzwasser) und / oder Bordabwasser (Grauwasser) können im Hafengelände nicht entleert werden.
Clubmitgliedern und Gastliegern wird empfohlen, diese an den
Absauganlagen in den Yachthäfen der Nachbarclubs YC Ludwigshafen und YC Sipplingen oder anderen dafür ausgelegten Entsorgungsstellen zu
entleeren. Als Zusätze für Porta-Potti bzw. festnstallierte
Sammeltanks für Schwarz- und
Grauwasser wird die Benutzung von umweltfreundlichen Produkten empfohlen.
Hinweise dazu finden sich am „Schwarzen Brett“ (s. entspr. IWGB Merkblatt).
12. Aus Landschaft- und Umweltschutzgründen kann im Hafengelände keine Altöl- und Bilgenwassersammelstelle eingerichtet werden.
Jedes Clubmitglied bzw. jeder Hafengast ist verpflichtet, eventuell anfallende
Alt.lrückst.nde, Bilgenwasser-Rückstände (nach Sammlung in dafür geeigneten Transportbehältern) oder sonstige Sonderabfälle (z.B. Farben, Pinsel etc.) gemäß den gesetzlichen Vorschriften über Motorenwerkstätten, Öllieferanten oder private Hausmüll-/Sondermüllentsorgung zu beseitigen. Für die Bilgenwasserentsorgung wird
zudem empfohlen, diese an der dafür geeigneten Absauganlage im Hafen Konstanz
vorzunehmen.
13. Beim Betanken des Bootsmotors im Hafen (wie auch im freien Wasser außerhalb) ist es aus Umweltschutzgründen für Clubmitglieder und auch für Gastbootlieger zwingend
erforderlich, ein ölbindendes
Tankvlies und - wenn möglich - den vom Yacht-Club Stockach empfohlenen Nachfüllkanister „Rapidon“ zu verwenden. Die IWGB-Tankvliese können - wenn nicht bereits vorhanden – vom Hafenmeister ausgegeben werden.
14. Die Lagerung von Treib- bzw. Schmierstoffen ist im Hafengelände aus Landschaft- und
Umweltschutzgründen nicht
erlaubt.
15. Bootseignern, deren Boote mit Zweitaktmotoren ausgestattet sind,
wird empfohlen ausschließlich biologisch abbaubare Schmiermittel zu verwenden. Die Beimischung
von Schmiermitteln sollte dabei max. 1 % betragen. (Entsprechende Merkblätter sind im Schau-kasten/Schwarzes
Brett ausgehängt, bzw. in
der aktuellsten Ausgabe des „YCST-Umwelthandbuch“ zu finden).
16. Aus Landschaft- und Umweltschutzgründen ist im Hafengelände kein Schiffswaschplatz eingerichtet.
Dementsprechend ist die Bewuchsreinigung von Schiffen mit speziellen
Reinigungsmitteln und –geräten untersagt.
17. Die Reinigung der Steganlagen ist nur mit klarem Wasser ohne
Zusatzstoffe erlaubt.
18. Angeln ist im gesamten Hafengelände untersagt.
19. Die Clubmitglieder sind gehalten, Hafengäste, d.h. Segelgäste und Badegäste nur im angemessenen Rahmen
mitzubringen. Gäste dürfen sich nur in Begleitung von
Mitgliedern im Hafengelände aufhalten. An Wochenenden müssen Gästeautos i. d. R. außerhalb des Hafengeländes geparkt werden. Gäste sind alle Personen, die nicht aktive Mitglieder, Partnermitglieder
oder Jugendmitglieder sind. Für Gäste und deren
Autos im Hafengelände werden
Gastgebühren laut Aushang fällig.
20. Von Gastbootliegern sind Einladungen von Gästen in das Hafengelände nicht erlaubt.
21. Aus Rücksicht auf
Wasservögel und deren im Hafengelände gelegenen Brutstätten ist das Mitbringen von Hunden
insbesondere in der Brutzeit nicht erwünscht. In jedem Falle gilt im gesamten Hafengelände Leinenpflicht. Kotausscheidungen
von Hunden müssen durch
den/die Besitzer/in umgehend entsorgt werden.
22. Benutzer des Clubhauses und dessen Anlagen (Küche, Aufenthaltsraum, Toiletten,
Wasch-/Duschbereich) haben diese wieder in ordnungsgemäßem, gereinigtem Zustand zu
verlassen. Bei der Reinigung dürfen nur umweltverträgliche Reinigungsmittel verwendet werden. Auf die Verwendung von
Einweggeschirr bzw.- besteck sollte verzichtet werden.
23. Aufenthaltsraum, Küche und Lagerräumlichkeiten im Clubhaus dürfen nicht als privater Lagerraum benutzt werden.
24. Die Slipanlage darf nur für das Ein- und Auswassern leichter Jollen benutzt erden.
Unbefugte Benutzer haften für entstandene Schäden. Clubfremde Jollen dürfen i. d. R. an der Slipanlage nicht ein- oder ausgewassert werden. Das
Benutzen von motorbetriebenen Fahrzeugen für das Ein- bzw. Auswassern ist verboten.
25. Aufgrund der begrenzten Anzahl von Gastplätzen ist Gastbooten i. d. R. nur eine
einmalige Übernachtung im
Hafen gestattet. Wir bitten unsere Gäste, sich vom Hafenmeister oder einem anderen
Clubmitglied einen freien Platz zuweisen zu lassen und diesen am nächsten Tag wieder zu verlassen, um
auch anderen Segelgästen die
Gelegenheit zu geben, bei uns zu übernachten. Läuft ein Gast ohne Anweisung des Hafenmeisters bzw.
eines Clubmitglieds einen auf „FREI“ gestellten Liegeplatz
an, ist unbedingt darauf zu achten, dass die Gesamtbreite des Gastschiffs die
an den Boxendalben angegebene Breite des Liegeplatzes nicht überschreitet. Die Gastgebühr gemäß Gebührenordnung des YCST ist an der am Clubhaus bzw. im Bereich der Aussengeschirrspüle angebrachten Zahlstelle
(Metallkasten am Mittelpfosten des Spül-/Waschbereichs) unter Angabe des Namens des/der Skippers/Skipperin
und der Bootsregistrierungsnummer zu entrichten. Entsprechende Formulare finden
sich darin.
26. Das Anlaufen des Hafens „Im Löchle“ durch
Motorboote ist gemäß § 12 des Pachtvertrages untersagt -
es sei denn im Falle der Not. Wir bitten unsere Mitglieder und Gäste diese Regelung zu beachten und
einzuhalten. Grundsätzlich besteht
im Yachthafen „Im Löchle“ nur für 2 Motorboote Liegeplatzrecht. Diese stehen für die Jugend- und Regattaarbeit
sowie für den Einsatz bei Notfallsituationen
zur Verfügung.
27. Surfbretter sind an der dafür installierten Ablage zu lagern.
28. Bootsanhänger dürfen im Hafengelände nicht stationiert werden. Ebenso
ist die Überwinterung von Booten und
Surfbrettern im Hafengelände nicht gestattet.
29. Die Boote der Clubmitglieder haben grundsätzlich den Clubstander zu führen.
30. Aus Sicherheitsgründen ist die Nutzung / das Fliegen von Drohnen gleich welcher Größe im gesamten Hafengelände und im Hafenbecken nicht
gestattet.
31. Bei Notfällen ist
entsprechend der im Schaukasten (Schwarzes Brett) ausgehängten bzw. im YCST-Umwelthandbuch
dargestellten Notfallpläne vorzugehen.
32. In akuten Gefahrensituationen im Hafenbecken bzgl. möglicher Personenschäden und/oder Schäden an den am Fest- bzw. Schwimmsteg
liegenden Booten ist es dem/der Hafenmeister/in oder anderen Clubmitgliedern
ohne Zustimmung des/r jeweiligen Bootseigners/in erlaubt, das/die betreffenden
Boot/e zur Hilfeleistung und Abwendung der Gefahrensituationen zu betreten.



